Lizenzbedingungen für den lesswork Voicebot
Lizenzgeber:
lesswork Productivity Solutions
Wehlistraße 291/2/205
A-1020 Wien, Österreich
1. Definitionen
Für die Zwecke dieser Lizenzbedingungen gelten folgende Definitionen:
- „Dienst“ bezeichnet die lesswork Voicebot-Plattform einschließlich der damit verbundenen KI-gestützten Sprach-, Messaging-, Routing-, Workflow-, Automatisierungs-, Orchestrierungs- und Telefondienste, die von lesswork Productivity Solutions bereitgestellt werden.
- „Lizenznehmer“ bezeichnet den Kunden, der den Dienst erwirbt oder nutzt.
- „Benutzer“ bezeichnet Mitarbeiter, Auftragnehmer, Vertreter oder sonstige autorisierte Personen des Lizenznehmers, die den Dienst nutzen.
- „Professional Services“ bezeichnet sämtliche kostenpflichtigen Anpassungen, Integrationen, Konfigurationen, Workflow-Änderungen, Bereitstellungsunterstützungen, Beratungsleistungen oder damit zusammenhängende Leistungen von lesswork Productivity Solutions.
- „Kundendaten“ bezeichnet Informationen, Eingaben, Anrufmetadaten, Transkripte, Aufzeichnungen, Nachrichten oder sonstige Daten, die vom Lizenznehmer oder dessen Endnutzern an den Dienst übermittelt oder durch diesen verarbeitet werden.
- „Drittdienste“ bezeichnet externe Infrastruktur-, Telekommunikations-, KI-, Cloud-, Messaging-, API- oder sonstige externe Dienste oder Systeme, die im Zusammenhang mit dem Dienst genutzt werden.
2. Vertragsgegenstand
Diese Lizenzbedingungen regeln die Nutzung des lesswork Voicebot-Dienstes sowie aller damit verbundenen Professional Services von lesswork Productivity Solutions.
Durch den Zugriff auf oder die Nutzung des Dienstes erklärt sich der Lizenznehmer mit diesen Lizenzbedingungen einverstanden.
Der Dienst ist ausschließlich für professionelle und geschäftliche Nutzung bestimmt. Verbraucher sind von der Nutzung ausgeschlossen.
Unternehmen, die konkurrierende KI-, Telefonie-, Konversationsautomatisierungs- oder ähnliche Produkte oder Dienstleistungen entwickeln, vertreiben oder betreiben, dürfen den Dienst ohne vorherige schriftliche Genehmigung von lesswork Productivity Solutions nicht nutzen.
3. Lizenzgewährung
lesswork Productivity Solutions gewährt dem Lizenznehmer eine nicht-exklusive, nicht übertragbare und widerrufbare Lizenz zur Nutzung des Dienstes ausschließlich für interne geschäftliche Zwecke und vorbehaltlich dieser Lizenzbedingungen.
Es werden keine Eigentumsrechte auf den Lizenznehmer übertragen.
Mit Ausnahme der ausdrücklich in diesen Lizenzbedingungen eingeräumten beschränkten Rechte werden weder ausdrücklich noch stillschweigend Lizenz- oder Eigentumsrechte übertragen.
4. Zulässige und unzulässige Nutzung
4.1 Zulässige Nutzung
Der Dienst darf ausschließlich für rechtmäßige geschäftsbezogene Kommunikation, Routing, Automatisierung, Kundeninteraktion und betriebliche Unterstützungsprozesse verwendet werden.
4.2 Unzulässige Nutzung
Der Lizenznehmer darf nicht:
- den Dienst für rechtswidrige, betrügerische, missbräuchliche oder nicht autorisierte Zwecke nutzen;
- versuchen, die zugrunde liegende Architektur, Prompts, Workflows, Orchestrierungslogik, Evaluatoren, Routingstrukturen oder Systemlogik des Dienstes zurückzuentwickeln, zu dekompilieren, zu disassemblieren, zu replizieren, automatisiert auszulesen oder anderweitig offenzulegen;
- den Dienst, dessen Ausgaben, Workflows, Prompts, Konversationsstrukturen oder damit zusammenhängende Materialien verwenden, um konkurrierende Produkte oder Dienstleistungen zu trainieren, zu entwickeln, zu benchmarken oder zu verbessern;
- den Dienst ohne vorherige schriftliche Genehmigung unterlizenzieren, weiterverkaufen, vermieten, vertreiben oder übertragen;
- den Dienst für medizinische Diagnosen, medizinische Triage, Notfallbewertung, Rechtsberatung, rechtliche Entscheidungen oder andere regulierte professionelle Entscheidungen nutzen;
- den Dienst als alleinige oder primäre Grundlage für Entscheidungen im Zusammenhang mit medizinischer Behandlung, Notfallreaktionen, Rechtsansprüchen, finanziellen Genehmigungen, persönlicher Sicherheit oder anderen risikoreichen Entscheidungen verwenden;
- den Dienst als Ersatz für lizenziertes professionelles Urteilsvermögen oder regulierte professionelle Dienstleistungen darstellen.
Der Lizenznehmer ist für die Einhaltung dieser Bedingungen durch alle Benutzer verantwortlich.
lesswork Productivity Solutions behält sich das Recht vor, Bereitstellungen abzulehnen, auszusetzen oder zu beenden, die übermäßige rechtliche, regulatorische, operative, reputationsbezogene oder sicherheitsrelevante Risiken darstellen.
5. Art des Dienstes und KI-Haftungsausschluss
Der Dienst ist eine Technologieplattform, die automatisierte und KI-gestützte Systeme verwendet.
Der Dienst kann Ausgaben, Antworten, Routingentscheidungen, Klassifizierungen oder Konversationsinteraktionen erzeugen, die auf probabilistischen Systemen und externen Eingaben basieren.
lesswork Productivity Solutions übernimmt keine Gewähr dafür, dass die vom Dienst erzeugten Ausgaben korrekt, vollständig, unterbrechungsfrei, fehlerfrei oder für einen bestimmten Zweck geeignet sind.
Sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, bestehen keine garantierten Verfügbarkeiten, Service-Level-Agreements, Wiederherstellungszeiten oder Verpflichtungen zur unterbrechungsfreien Verfügbarkeit.
Der Dienst bietet keine rechtliche, medizinische, finanzielle, regulatorische oder sonstige professionelle Beratung.
Die menschliche Aufsicht und Überprüfung bleibt in der Verantwortung des Lizenznehmers.
6. Verantwortlichkeiten des Lizenznehmers
Der Lizenznehmer bleibt allein verantwortlich für:
- sämtliche operativen, rechtlichen, medizinischen, kommerziellen, regulatorischen oder kundenbezogenen Entscheidungen, die unter Nutzung des Dienstes getroffen werden;
- die Einhaltung aller anwendbaren Gesetze und Vorschriften;
- die Aufrechterhaltung angemessener menschlicher Aufsichts- und Eskalationsverfahren;
- die Aufrechterhaltung alternativer Kommunikationskanäle für dringende oder Notfallsituationen, sofern anwendbar;
- die Prüfung der Eignung des Dienstes für den vorgesehenen Anwendungsfall.
Der Lizenznehmer erkennt an, dass der Dienst ein operatives Unterstützungswerkzeug und kein Ersatz für regulierte professionelle Dienstleistungen oder menschliches Urteilsvermögen ist.
7. Drittanbieter-Infrastruktur und Abhängigkeiten
Der Dienst kann ganz oder teilweise von Drittdiensten abhängen, darunter Telekommunikationsanbieter, Cloud-Infrastruktur-Anbieter, KI-Anbieter, Messaging-Plattformen, APIs und externe Netzwerkinfrastruktur.
lesswork Productivity Solutions wird wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um Dienstunterbrechungen oder Leistungsverschlechterungen zu überwachen, darauf zu reagieren und diese zu mindern.
lesswork Productivity Solutions haftet jedoch nicht für Ausfälle, Unterbrechungen, Verzögerungen, Routingfehler, Latenzen, Leistungsverschlechterungen oder Nichtverfügbarkeiten, die ganz oder teilweise durch Drittdienste oder Infrastruktur außerhalb der angemessenen Kontrolle von lesswork Productivity Solutions verursacht werden.
8. Hosting- und Bereitstellungsmodell
Der Dienst wird unter Verwendung des standardmäßigen Bereitstellungs- und Infrastrukturmodells von lesswork Productivity Solutions bereitgestellt.
Dediziertes Hosting, privates Hosting, kundengesteuertes Hosting, bestimmte geografische Hosting-Standorte oder Datenresidenz-Zusagen sind nicht enthalten, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
Individuelle Bereitstellungsmodelle können zusätzlichen Gebühren, technischen Einschränkungen, Implementierungszeiten, Abhängigkeiten von Drittdiensten und geänderten Supportbedingungen unterliegen.
9. Gebühren und Zahlung
9.1 Zahlungsbedingungen
Gebühren sind im Voraus zahlbar, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
Der standardmäßige Abrechnungszeitraum läuft vom fünfzehnten Tag eines Monats bis zum vierzehnten Tag des Folgemonats.
Rechnungen werden am fünfzehnten Tag ausgestellt und sind bis zum dreißigsten Tag desselben Monats fällig.
Nutzungen, die die enthaltenen Kontingente überschreiten, können nachträglich über spätere Rechnungen abgerechnet werden.
9.2 Zahlungsverzug
lesswork Productivity Solutions behält sich das Recht vor, bei überfälligen Zahlungen den Zugang zum Dienst auszusetzen oder einzuschränken.
Gesetzliche Verzugszinsen nach anwendbarem österreichischem Unternehmensrecht können anfallen.
9.3 Preisanpassungen
lesswork Productivity Solutions kann Preise periodisch anpassen, um Inflation, Kostensteigerungen bei Drittanbietern, Wechselkursänderungen oder Veränderungen der Betriebskosten Rechnung zu tragen.
Eine angemessene Vorankündigung wird erteilt.
10. Vertragslaufzeit und Kündigung
10.1 Pilotphase
Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, laufen Pilotbereitstellungen für eine feste Laufzeit von drei (3) Monaten.
Pilotvereinbarungen verlängern sich nicht automatisch, es sei denn, sie werden ausdrücklich schriftlich in eine Rollout-Vereinbarung umgewandelt.
10.2 Rollout-Laufzeit
Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, gelten Rollout-Vereinbarungen für eine anfängliche feste Laufzeit von zwölf (12) Monaten.
10.3 Verlängerung
Nach Ablauf der anfänglichen Rollout-Laufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch auf monatlicher Basis, sofern er nicht von einer der Parteien mit einer Frist von sechzig (60) Tagen schriftlich gekündigt wird.
10.4 Kündigung aus wichtigem Grund
lesswork Productivity Solutions kann den Dienst mit sofortiger Wirkung aussetzen oder kündigen, wenn:
- der Lizenznehmer diese Bedingungen wesentlich verletzt;
- der Lizenznehmer den Dienst in verbotener oder rechtswidriger Weise nutzt;
- der weitere Betrieb rechtliche, regulatorische, operative, reputationsbezogene oder sicherheitsrelevante Risiken schafft;
- Zahlungsverpflichtungen unbezahlt bleiben.
10.5 Folgen der Kündigung
Mit Beendigung des Vertrags:
- enden sämtliche Lizenzen mit sofortiger Wirkung;
- werden ausstehende Beträge sofort fällig;
- muss der Lizenznehmer jede Nutzung des Dienstes einstellen;
- sind vertrauliche Informationen auf Anfrage zurückzugeben oder zu vernichten.
10.6 Kulanzregelungen nach Ermessen
Jeder Verzicht, jede Kulanz, jede ausgehandelte Auslaufregelung oder jede vorzeitige Kündigungskonzession von lesswork Productivity Solutions erfolgt ausschließlich nach deren Ermessen und stellt keinen Verzicht auf künftige Durchsetzungsrechte dar.
11. Geistiges Eigentum
Sämtliche Rechte des geistigen Eigentums am Dienst verbleiben ausschließlich bei lesswork Productivity Solutions.
Dies umfasst insbesondere, aber nicht abschließend:
- Prompts;
- Konversationsstrukturen;
- Routinglogik;
- Orchestrierungsmethoden;
- Evaluatoren;
- Workflows;
- Automatisierungslogik;
- Integrationen;
- Konfigurationen;
- Bereitstellungsmethoden;
- mehrsprachige Systemstrukturen;
- Anpassungen;
- abgeleitete Werke;
- zugehörige Dokumentation und Methoden.
Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, verbleiben sämtliche kundenspezifischen Entwicklungen, Konfigurationen, Workflows, Prompts und zugehörigen Materialien, die von lesswork Productivity Solutions erstellt werden, im ausschließlichen geistigen Eigentum von lesswork Productivity Solutions.
Die Bezahlung von Professional Services überträgt keine Eigentumsrechte am geistigen Eigentum.
12. Vertraulichkeit
Jede Partei verpflichtet sich, die vertraulichen Informationen der anderen Partei zu schützen.
Kundendaten gelten als vertrauliche Informationen.
Vertrauliche Informationen dürfen nur offengelegt werden, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist.
13. Datenschutz und Aufbewahrung
lesswork Productivity Solutions kann technische Protokolle, Transkripte, Metadaten, Aufzeichnungen und Diagnosedaten ausschließlich zu Zwecken des Supports, der Wartung, der Fehlerbehebung, der Sicherheit, der Betrugsprävention, des operativen Monitorings, der Servicezuverlässigkeit und der Compliance verarbeiten und aufbewahren.
Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, können Aufbewahrungsfristen je nach betrieblichen und technischen Erfordernissen variieren.
Auf schriftliche Anfrage können bestimmte Kategorien von Protokollen, Aufzeichnungen oder Transkripten verkürzt, anonymisiert, deaktiviert oder gelöscht werden, wobei solche Einschränkungen die Fehlerbehebungsfähigkeit, die Supportqualität, die Nachvollziehbarkeit oder die Serviceoptimierung beeinträchtigen können.
Die gesamte Datenverarbeitung erfolgt gemäß den anwendbaren Datenschutzgesetzen.
14. Freistellung
Der Lizenznehmer verpflichtet sich, lesswork Productivity Solutions sowie deren Organe, Mitarbeiter, Auftragnehmer und verbundene Unternehmen von sämtlichen Ansprüchen, Schäden, Verbindlichkeiten, Verlusten, Kosten und Aufwendungen freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten, die entstehen aus:
- der missbräuchlichen Nutzung des Dienstes durch den Lizenznehmer oder dessen Benutzer;
- der rechtswidrigen oder verbotenen Nutzung des Dienstes;
- Verstößen des Lizenznehmers gegen anwendbare Gesetze oder Vorschriften;
- Ansprüchen, die aus dem Geschäftsbetrieb, den Kundeninteraktionen oder regulierten Tätigkeiten des Lizenznehmers entstehen.
Diese Freistellungsverpflichtung gilt nicht, soweit solche Ansprüche auf grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichem Fehlverhalten von lesswork Productivity Solutions beruhen.
15. Gewährleistungsausschluss
Soweit in diesen Bedingungen nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist, wird der Dienst „wie besehen“ und „wie verfügbar“ bereitgestellt.
lesswork Productivity Solutions schließt sämtliche stillschweigenden Gewährleistungen aus, einschließlich Marktgängigkeit, Eignung für einen bestimmten Zweck und Nichtverletzung von Rechten Dritter.
16. Haftungsbeschränkung
lesswork Productivity Solutions haftet nicht für:
- indirekte, zufällige, mittelbare oder besondere Schäden;
- entgangenen Gewinn;
- Reputationsschäden;
- entgangene Geschäftschancen;
- Datenverlust;
- Unterbrechungen des Geschäftsbetriebs;
- Ausfälle von Drittdiensten.
Soweit gesetzlich zulässig, ist die gesamte aggregierte Haftung von lesswork Productivity Solutions, gleich ob aus Vertrag, unerlaubter Handlung, Fahrlässigkeit, Gesetz oder aus sonstigem Rechtsgrund, im Zusammenhang mit dem Dienst auf den Gesamtbetrag beschränkt, den der Lizenznehmer in den drei (3) Monaten vor dem anspruchsbegründenden Ereignis gezahlt hat.
17. Höhere Gewalt
lesswork Productivity Solutions haftet nicht für Verzögerungen, Unterbrechungen oder Ausfälle, die auf Ereignisse außerhalb ihrer angemessenen Kontrolle zurückzuführen sind, einschließlich Naturkatastrophen, Krieg, Terrorismus, Arbeitskämpfen, Telekommunikationsausfällen, Internetausfällen, staatlichen Maßnahmen, Sanktionen, Cyberangriffen, Infrastrukturausfällen oder Ausfällen von Drittdiensten.
18. Exportkontrolle und Sanktionen
Der Lizenznehmer darf den Dienst nicht unter Verstoß gegen anwendbare Exportkontrollgesetze, Sanktionsvorschriften oder Handelsbeschränkungen nutzen.
19. Allgemeine Bestimmungen
Diese Lizenzbedingungen stellen die vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien dar, sofern sie nicht durch eine gesonderte schriftliche Vereinbarung ergänzt werden.
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen in Kraft.
Es gilt österreichisches Recht.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist Wien, Österreich.
Die Originalfassung dieser Bedingungen ist die englischsprachige Fassung. Übersetzungen werden ausschließlich zu Informationszwecken bereitgestellt.
20. Professional Services
Anfragen nach Änderungen, Integrationen, kundenspezifischen Workflows, Bereitstellungsänderungen oder zusätzlicher Funktionalität können Professional Services darstellen und gesondert berechnet werden.
Professional Services unterliegen einer Prüfung der technischen Machbarkeit und gegebenenfalls einer gesonderten kommerziellen Vereinbarung.
Version April 2026